Als im Jahr 1995 die Pflegezusatzversicherung eingeführt wurde, war sie als weitere Säule des gesetzlichen Sozialversicherungssystems gedacht. Sie sollte pflegebedürftige Personen weitgehend unterstützen. Dies geschieht nach dem Willen des Gesetzgebers in Abhängigkeit der Pflegestufen I bis III.
Augenblicklich gibt es genau drei Pflegestufen. Sie werden definiert vom medizinischen Dienst (MD) der Krankenkassen. Das XI. Sozialgesetzbuch regelt die Anspruchsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Versicherung die Kosten der Pflegestufe zumindest zum Teil deckt. Wahrscheinlich auf Grund der Alterspyramide, die unserer Gesellschaft immer älter werdenden Menschen beschert, ist dies allein mit den Mitteln der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht zu bewerkstelligen. Das 1995 eingeführte Gesetz erfuhr 2008 durch das Gesundheitsministerium insofern eine Reform, als sie die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung hinzufügte. Im kommenden Jahr 2013 tritt das PNG (Pflegeneuausrichtungsgesetz) in Kraft, das besonders die Anteile an Zuschüssen für Demenzkranke regelt und die private Pflegezusatzversicherung fördert.
Pflegezusatzversicherung ist notwendig
Die Neukonzeption enthält Vorteile: Eine jährlichen Zulage von 60€, die einkommensunabhängig ist, wenn eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen wird. Der Mindestbeitrag liegt bei 10 € im Monat.
Wie bei der Altersversorgung insgesamt, muss auch über die Pflegezusatzversicherung nachgedacht werden. Denn niemand kann das Eintreten eines Pflegefalles planen. Deshalb sollte man beizeiten anfangen mit einer Pflegezusatzversicherung in Gestalt einer Tagegeldversicherung vorzubauen, um dann im Fall der Notwendigkeit abgesichert zu sein.
Neben anderen Absicherungsmöglichkeiten wie der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Pflegezusatzversicherung vor allem die Kinder im Pflegefall entlasten helfen. Wird ein Elternteil pflegebedürftig, und ist im Laufe der Zeit das elterliche Vermögen verbraucht, dann werden die Kinder zur Kasse gebeten.
Die Pflegetagegeldversicherung ist die erste Pflegezusatzversicherung, die einen Versicherungsnehmer absichert. Der Versicherte hat dabei die Möglichkeit die Höhe des Satzes selbst festzulegen. In Abhängigkeit vom gewählten Tarif sind so Tagesgelder zwischen 10€ und 100€ möglich. Dieser Betrag muss mit 30 (Tage p.m.) multipliziert werden. So erhält man den Gesamtbetrag. Einschränkungen: Die meisten Versicherer zahlen erst im Fall der Pflegestufe III den gesamten Betrag aus Zuvor bei Pflegestufe I oder II werden Anteile ausgezahlt.
Bei der Pflegerentenversicherung legt der Versichernde die Höhe der Zuschüsse monatlich exakt fest. Hierbei ist allerdings der garantierte Teile der Rentenversicherung wichtig, denn nur der wird tatsächlich verlässlich als Leistung erbracht. Die Leistungen werden schon ausgezahlt, wenn die Pflegestufen noch nicht greifen.
Die Pflegekostenversicherung ist selbstredend. Der Vorteil ist, dass die Leistungen mit den Kosten mit steigen.
Jede Pflegezusatzversicherung greift bei unterschiedlichen Voraussetzungen und muss daher sehr gut überdacht sein.